Organisationsstruktur im Fechtsport

Der Fechtsport ist organisiert in einem internationen Verband, der Federation Internationale d’Escrime (FIE), den nationalen Verbänden, in unserem Fall ist das der Deutsche Fechterbund (DFB) und den Landesfachverbänden der jeweiligen Bundesländer. Nordrhein-Westfalen hat zwei Landesfachverbände, den Rheinischen (RFeB) und den Westfälischen Fechterbund (WFB). Paderborn gehört zum Westfälischen Fechterbund.

In jeder Waffe wird, neben der Einteilung in Damen und Herren, auch in verschiedenen Altersklassen gefochten. Danach gehören …

9- bis 11-Jährige zur Schülerklasse,
12- und 13-Jährige zur B-Jugend-Klasse,
14- bis 16-Jährige zur A-Jugend-Klasse,
17- bis 19-Jährige zur Juniorenklasse,
20-Jährige und Ältere zur Aktivenklasse und
40-Jährige und Ältere zur Seniorenklasse.

Die für das jeweilige Wettkampfjahr geltende Zugehörigkeit eines Fechters zu den einzelnen Altersklassen richtet sich nach dem Lebensjahr, das er in dem Kalenderjahr vollendet, in das der erste Teil des betreffenden Wettkampfjahres fällt. Das bedeutet z.B. , wer zu Beginn des neuen Wettkampfjahres (nach den Sommerferien) das 14. Lebensjahr schon vollendet hat, oder es noch in diesem Jahr vollenden wird, gehört zur A-Jugend.

Für eine Positionierung auf der Rangliste der jeweiligen Organisationsebene muss ein Fechter Punkte bei bestimmten Qualifikationsturnieren und Meisterschaften erringen. Je besser er bei diesen Wettkämpfen abschneidet, desto mehr Punkte bekommt er. Die Summe dieser Punkte im Vergleich zu den anderen Fechtern bestimmt seine Platzierung auf der Rangliste. Neben den ranglisten-relevanten Wettkämpfen gibt es noch eine Vielzahl von Turnieren, bei denen es ausschließlich um Erfolg beim jeweiligen Wettkampf und den Spaß am Fechten geht.

 

Für den Start bei Turnieren benötig ein Fechter einen gültigen Fechtpass und eine bestandene Turnierreifeprüfung, welche im Fechtpass eingetragen wird.

 

Bei der Turnierreifeprüfung wird der Fechter auf

Minderjährige betötigen zusätzlich noch ein ärztliches Attest, nicht älter als 365 Tage, das dem Fechtpass beizulegen ist.

Im Jahr der Ausstellung gilt der Fechtpass als „Lizenz“, um Turniere besuchen zu dürfen. Für jedes weitere Kalenderjahr muss beim Deutschen Fechterbund eine Fechtpassverlängerung erworben werden, die dann in Form einer Marke in den Fechtpass geklebt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Teilnahme an einem Fechtturnier nichts mehr im Wege.